Geforderte Maßnahmen bei der Stillegung von Altdeponien
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Gemäß der TA Siedlungsabfall ist es nicht vereinbar, den Betrieb von Hausmülldeponien (gemäß TA Siedlingsabfall Altdeponien) einfach einzustellen und sie ungeschützt liegenzulassen. Altdeponien müssen entsprechend den Anforderungen der TA Siedlungsabfall ordentlich zum Abschluß gebracht werden. Die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Stillegung einer Hausmülldeponie gefordert werden, sind aber nicht unumstritten. Sie werden einerseits als kostentreibende Willkür angeprangert, andererseits als zwingende Notwendigkeit für das Wohl der Allgemeinheit. Die sehr gegensätzlichen Auffassungen wurden auf dem Deponieseminar anläßlich der UTECH Berlin ‘98 mit Vorträgen kontrovers beleuchtet und diskutiert. Die Beiträge werden in dieser Publikation veröffentlicht. Die Fülle der Argumente pro und kontra werden für Verantwortliche in Behörden, in Ingenieurbüros, für praxisorientierte Wissenschaftler aber auch für Vertreter von Bürgerinitiativen von großem Interesse sein.