Submission in der amtlichen Vermessung
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Das GATTIWTO-Übereinkommen hat zu einer Reformierung des Submissionswesens in der Schweiz geführt. Die neu geschaffene Schweizer Gesetzgebung ist geprägt von den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dem Leistungsortsprinzip, der Transparenz, der Vertraulichkeit und der Lohngleichheit von Mann und Frau. Der Anwendungsbereich beschränkt sich (mit Ausnahmen) auf Aufträge, deren Auftragssumme oberhalb der festgelegten Schwellenwerte liegt. Die Höhe dieser Schwellenwerte ist auf Bundesebene und je nach Kanton unterschiedlich angesetzt. Werden diese Schwellenwerte überschritten muss der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden. So haben alle Unternehmen die Möglichkeit, sich um den Auftrag zu bewerben und ein Angebot einzureichen. Diese Anbieter und ihre Angebote werden von der Vergabe stelle hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und verglichen. Diese Prüfung lässt sich in drei Teile gliedern: I. Teilnahmebedingungen II. Eignungskriterien III. Zuschlagskriterien Die Teilnahmebedingungen beinhalten die von jedem Anbieter einzuhaltenden Bestimmungen, wie die Begleichung von Steuern und weiterer obligatorischer Abgaben, die Einhaltung der am Ausführungsort geltenden Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Gleichstellung der Geschlechter. Zu den Teilnahmebedingungen zählen weiter die einzuhaltenden Formvorschriften, wie die rechtzeitige Einreichung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote. Wird ein Anbieter diesen Bedingungen nicht vollumfänglich gerecht, ist unter Beachtung der Verhältnismässigkeit ein Ausschluss zu erwägen. Im Rahmen der Eignungskriterien werden die Anbieter hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Zustands, ihrer Befähigung, ihrer Innovation, Kreativität und Erfahrung, ihrer Organisation, Ausrüstung und Auslastung, ihrem Engagement für die Aus- und Weiterbildung sowie hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit geprüft. Einzelne Kriterien können auch auf dieser Stufe zum Ausschluss führen. Hat ein Anbieter die ersten beiden Prüfungsstufen erfolgreich genommen, wird sein Angebot anhand der Zuschlagskriterien: Zweckmässigkeit, Qualität, Wirtschaftlichkeit (darin enthalten ist der technische Wert der Leistung für die Vergabestelle und der geforderte Preis), Termineinhaltung, Kundendienst, Ästhetik und Umweltverträglichkeit mit den anderen Angeboten verglichen. Nach abgeschlossener Prüfung wird dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Zuschlag erteilt. Die Erteilung des Zuschlags an das Angebot mit dem niedrigsten Preis ist nur noch für weitgehend standardisierte Güter zulässig. Bei den betrachteten Angeboten im Bereich der amtlichen Vermessung rechtfertigt die Komplexität der Aufgabe eine Vergabe nach differenzierten Kriterien. Diese Kriterien werden in der vorliegenden Arbeit detailliert betrachtet.
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Submission in der amtlichen Vermessung, Gabriela Künzler
- Jazyk
- Rok vydání
- 1998
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Submission in der amtlichen Vermessung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Gabriela Künzler
- Vydavatel
- IGP
- Rok vydání
- 1998
- ISBN10
- 3906467090
- ISBN13
- 9783906467092
- Série
- Bericht / Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für Geodäsie und Photogrammetrie
- Kategorie
- Příroda všeobecně
- Anotace
- Das GATTIWTO-Übereinkommen hat zu einer Reformierung des Submissionswesens in der Schweiz geführt. Die neu geschaffene Schweizer Gesetzgebung ist geprägt von den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dem Leistungsortsprinzip, der Transparenz, der Vertraulichkeit und der Lohngleichheit von Mann und Frau. Der Anwendungsbereich beschränkt sich (mit Ausnahmen) auf Aufträge, deren Auftragssumme oberhalb der festgelegten Schwellenwerte liegt. Die Höhe dieser Schwellenwerte ist auf Bundesebene und je nach Kanton unterschiedlich angesetzt. Werden diese Schwellenwerte überschritten muss der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden. So haben alle Unternehmen die Möglichkeit, sich um den Auftrag zu bewerben und ein Angebot einzureichen. Diese Anbieter und ihre Angebote werden von der Vergabe stelle hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und verglichen. Diese Prüfung lässt sich in drei Teile gliedern: I. Teilnahmebedingungen II. Eignungskriterien III. Zuschlagskriterien Die Teilnahmebedingungen beinhalten die von jedem Anbieter einzuhaltenden Bestimmungen, wie die Begleichung von Steuern und weiterer obligatorischer Abgaben, die Einhaltung der am Ausführungsort geltenden Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Gleichstellung der Geschlechter. Zu den Teilnahmebedingungen zählen weiter die einzuhaltenden Formvorschriften, wie die rechtzeitige Einreichung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote. Wird ein Anbieter diesen Bedingungen nicht vollumfänglich gerecht, ist unter Beachtung der Verhältnismässigkeit ein Ausschluss zu erwägen. Im Rahmen der Eignungskriterien werden die Anbieter hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Zustands, ihrer Befähigung, ihrer Innovation, Kreativität und Erfahrung, ihrer Organisation, Ausrüstung und Auslastung, ihrem Engagement für die Aus- und Weiterbildung sowie hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit geprüft. Einzelne Kriterien können auch auf dieser Stufe zum Ausschluss führen. Hat ein Anbieter die ersten beiden Prüfungsstufen erfolgreich genommen, wird sein Angebot anhand der Zuschlagskriterien: Zweckmässigkeit, Qualität, Wirtschaftlichkeit (darin enthalten ist der technische Wert der Leistung für die Vergabestelle und der geforderte Preis), Termineinhaltung, Kundendienst, Ästhetik und Umweltverträglichkeit mit den anderen Angeboten verglichen. Nach abgeschlossener Prüfung wird dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Zuschlag erteilt. Die Erteilung des Zuschlags an das Angebot mit dem niedrigsten Preis ist nur noch für weitgehend standardisierte Güter zulässig. Bei den betrachteten Angeboten im Bereich der amtlichen Vermessung rechtfertigt die Komplexität der Aufgabe eine Vergabe nach differenzierten Kriterien. Diese Kriterien werden in der vorliegenden Arbeit detailliert betrachtet.