Die Reichspolitik Bayerns unter der Regierung Herzog Albrechts V.
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Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde für Deutschland eine Periode des Friedens eingeleitet. In dieser Friedensordnung nahm Bayern von Beginn der Regierungszeit Albrechts V. an eine Schlüsselstellung ein. Die Politik Albrechts freilich konnte sich im Zeitalter der Konfessionalisierung und der Ausbildung von Territorialstaaten nicht mit der Position eines mittleren Territoriums begnügen. Nach der Ausschaltung der landständischen Opposition gelang Bayern der Aufstieg zur katholischen Vormacht im Reich. Basis der Reichspolitik war das Territorium. Eine im Sinne der Machtkonsolidierung und Machterweiterung erfolgreiche Innenpolitik des Herzogs setzte Sicherheit nach außen und Frieden im Reich voraus. Dafür mußten vor allem auf protestantischer Seite Partner gewonnen werden; gleichzeitig galt es, katholische und territoriale Interessen zu wahren sowie den eigenen Machtanspruch zu vertreten. Foren dieser Politik waren vor allem Reichstage und Kreistage, aber auch Landfriedensbünde und die bilateralen Beziehungen zum Kaiserhaus, zu den Reichsständen und zum katholischen Ausland. Dietmar Heil bietet einen breiten Zugang zur Politik Bayerns 1550–1579 und verdeutlicht ihre Bedeutung für das Reich und für die strukturellen Beziehungen zwischen Landesfürst und Territorium einerseits und dem Reichsverband andererseits.