Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen
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Vor allem aus finanziellen Gründen kommt es zunehmend stärker zur Bildung gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften, an denen neben der öffentlichen Hand auch private Aktionäre beteiligt sind. Während es der öffentlichen Hand in solchen Unternehmen primär nicht um Gewinnerzielung, sondern um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben geht, erstreben die privaten Aktionäre eine attraktive Rendite, die die Erzielung eines hohen Gewinns voraussetzt. Der Autor widmet sich der Frage, wie der Anleger, der sich im amtlichen Börsenhandel an einer solchen Gesellschaft beteiligt, vor den in diesem fundamentalen Interessengegensatz angelegten Risiken geschützt wird. Dabei werden zunächst die widerstreitenden verfassungsrechtlichen Vorgaben betrachtet, insbesondere die verfassungsrechtliche Grundlage des Anlegerschutzes. Im Anschluß daran werden die gesellschaftsrechtliche Situation ausführlich analysiert und die bei der Satzungsgestaltung zu beachtenden Anforderungen dargestellt. Hierauf aufbauend entwickelt Stephan Harbarth die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Aktien solcher Gesellschaften zum Börsenhandel. Anschließend arbeitet er die bei der Information der Anleger über das spezifische Risikopotential einzuhaltenden Vorgaben für die Gestaltung des Börsenprospekts und des Jahresabschlusses heraus.