Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln bei Ausbildungskosten
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Die Weiterbildung von Arbeitnehmern spielt heutzutage in der betrieblichen Personalpolitik eine sehr wichtige Rolle. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Schulungsmaßnahme für den Arbeitnehmer, liegt ihm oft sehr viel daran, die Amortisation seiner Aufwendungen mit einer Rückzahlungsabrede sicherzustellen. Die Verfasserin stellt die Frage nach den Grenzen der Vertragsfreiheit, die den Parteien bei der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bei Bildungsmaßnahmen gesetzt sind. Das Bundesarbeitsgericht führt inzwischen eine offene Inhaltskontrolle durch, die es mit der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte in den Fällen gestörter Vertragsparität begründet, und nimmt eine inhaltliche Überprüfung anhand eines sog. Abwägungsgrundsatzes vor, den es aus Art. 12 GG herleitet. Im Rahmen dieser Arbeit geht es im wesentlichen um die Rechtsgrundlage und die Voraussetzungen der Wirksamkeitskontrolle von Rückzahlungsvereinbarungen, um die Anbindung eines Abwägungsgrundsatzes und um den Maßstab zur inhaltlichen Überprüfung von Klauseln, um die einzelnen Tatbestände (Bedingungen), die den Rückzahlungsanspruch auslösen sollen, sowie um die Rechtsfolgen der (Teil-)Unwirksamkeit von Klauseln.