Die handelsbilanzielle Behandlung von Spaltungen
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Die Arbeit stellt einen Beitrag zur zunehmend kontrovers sowie in weiten Bereichen noch immer lückenhaft geführten Diskussion dar, wie der Vorgang einer Spaltung in den Handelsbilanzen der beteiligten Rechtsträger abzubilden ist. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Untersuchung der Rechnungslegung bei Spaltungen insofern, als das Umwandlungsgesetz keinerlei spaltungsspezifische Bilanzierungsvorschriften berücksichtigt. Vielmehr begnügt sich der Gesetzgeber mit einem allgemeinen Verweis auf die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Rechnungslegungsnormen zum Rechtsinstitut der Verschmelzung. Ziel der Untersuchung ist es, kritisch zu analysieren, inwieweit sich die bei Spaltungen auftretenden Bilanzierungsfragen durch einen Rückgriff auf die im Verschmelzungsrecht enthaltenen Bilanzierungsnormen lösen lassen. Dabei ist insbesondere zu würdigen, dass Spaltungen - anders als Verschmelzungen - nur mit einer teilweisen Vermögensübertragung im Verhältnis zweier Rechtsträger einhergehen. Weiterhin verdient besondere Beachtung, dass der vermögensübertragende Rechtsträger anlässlich einzelner Spaltungsvorgänge als Rechtssubjekt bestehen bleibt und folglich zur weiteren Rechnungslegung verpflichtet ist, während bei Verschmelzungen die vermögensübertragende Gesellschaft grundsätzlich erlischt.