Das defizitäre Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestimmt für die Berechnung des Zugewinns in § 1374 Abs. 1, 2. Halbs. BGB den Ausschluß eines defizitären Anfangsvermögens. Die rechtspolitische Fragwürdigkeit der darin liegenden Begünstigung des vorehelich überschuldeten Ehegatten ist häufig betont und ihre Verfassungsmäßigkeit vereinzelt angezweifelt worden. Unter besonderer Berücksichtigung des festgestellten Grundgedankens der Zugewinngemeinschaft wird die Vorschrift in sämtlichen Fallkonstellationen auf ihre Systemgerechtigkeit und Vereinbarkeit mit den Verfassungsbestimmungen untersucht. Es schließt sich eine Erörterung der Korrekturmöglichkeiten zur Vermeidung des gesetzlich vorgegebenen Ergebnisses sowie ein Vergleich mit ausländischen Regelungen an. Die Ergebnisse der Arbeit münden in einem Gesetzesvorschlag.