Die Bilanzfeststellungskompetenz in der Kommanditgesellschaft
Autoři
Více o knize
Der Jahresabschluss ist mehr als ein Rechenwerk, das dem Geschäftsinhaber Informationen über den Stand seiner Unternehmung vermittelt. Indem er Werte innerhalb der bilanzrechtlichen Beurteilungsspielräume wählt und Bewertungs- und Ansatzwahlrechte ausübt oder ungenutzt lässt, entscheidet der Bilanzverantwortliche zugleich über die Selbstfinanzierung des Unternehmens und über die Erfolgsanteile seiner Eigner. Damit wird für die Gesellschafter und sonstige am Wohlergehen des Unternehmens Interessierte die Frage bedeutungsvoll, wer über die Einzelheiten der Bilanzierung entscheidet - die Geschäftsführung, die persönlich haftenden Gesellschafter oder die Gesellschaftergesamtheit. Während das Körperschaftsrecht diese Frage beantwortet hat, fehlen für Personengesellschaften entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Der BGH hat 1996 für die Kommanditgesellschaft entschieden, dass die geschäftsführenden Gesellschafter für Bilanzierungsmaßnahmen zuständig sind, die der Darstellung der Unternehmenslage dienen, während Bilanzierungsmaßnahmen, die der Sache nach das Ergebnis bereits verwenden, von allen Gesellschaftern bestimmt werden. Die Literatur hat auf dieses Urteil teilweise mit heftiger Kritik und mit einer Vielzahl von abweichenden Lösungsvorschlägen reagiert. Der Verfasser zeigt Probleme der vorgeschlagenen Lösungsmodelle auf und weist nach, dass sie zumeist - dies gilt insbesondere für die Entscheidung des BGH - dem Bilanzierenden weder die Fähigkeit geben, flexibel auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren, noch eine praktikable Handhabung der Kompetenzverteilung bieten. Des weiteren untersucht Christoph Heintzschel die Grundlagen der mitgliedschaftlichen Stimmrechte bei der Bilanzierungsentscheidung sowie ihrer Begrenzung und entwickelt eine differenzierte, anspruchsvolle Regelung der materiellen Entscheidungskompetenz, die es dem Bilanzierenden ermöglicht, den Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter angemessen Rechnung zu tragen.