Personelle Verflechtungen über Aufsichtsräte
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Seit Jahren ist die Rolle von Aufsichtsratsmitgliedern bei spektakulären Unternehmenskrisen und damit die Effizienz ihrer Überwachungstätigkeit in der Diskussion. Im Mittelpunkt der Kritik stehen Aufsichtsratsmitglieder, die hauptberuflich als Vorstand tätig sind. Die Autorin zeigt anhand wirtschaftsempirischer Untersuchungen, daß deren Bestellung in Aufsichtsräte zumeist im Hinblick auf die hauptberufliche Vorstandsfunktion erfolgt. Sie legt dar, daß diese Bestellungspraxis im Widerspruch zum gesetzlichen System des persönlichen Mandats steht und welche rechtlichen Folgen dies nach sich zieht. Es folgt eine detaillierte Untersuchung der rechtlichen Einzelfragen de lege lata und de lege ferenda, die mit der doppelten Organstellung von Aufsichtsratsmitgliedern verbunden sind.