Einfluß der Randbedingungen auf das Prüfverfahren zum Nachweis des hohen Sulfatwiderstandes von Zement-, Flugasche-Gemischen
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Wollte man ein Betonbindemittel verlässlich als »sulfatbeständig« klassifizieren, müssten die Prüfkörper während vieler Jahre beobachtet werden. Die Baupraxis braucht die Bewertungsresultate aber binnen kurzem. Deshalb wurden Schnellprüfmethoden entwickelt, von denen in Deutschland das Flachprismenverfahren etabliert ist. Auf Initiative des Sachverständigenausschusses »Betontechnologie« des Deutschen Instituts für Bautechnik untersuchte man den Einfluss verschiedener Rahmenbedingungen des Flachprismenverfahrens auf das Prüfergebnis, insbesondere bei Bindemitteln mit Steinkohlenflugasche. Man variierte den Wasserbindemittelwert, die Vorlagerungsdauer, den Zuschlaggehalt und den verwendeten Normsand. Das Flachprismenverfahren kann unter Beibehaltung der sonstigen Vorgaben zu einer verbesserten Bewertung der Sulfatbeständigkeit flugaschehaltiger und flugaschefreier Bindemittelsysteme führen: Bei gleichzeitiger Anhebung des Dehnungsgrenzwerts auf 0,80 mm/m muss die Beaufschlagungsdauer auf 180 Tage verlängert werden. Zugleich ist die Steinkohlenflugasche auf den Wasserbindemittelwert gemäß der »Richtlinie zur Verwertung von Flugaschen nach DIN EN 450 im Betonbau« anzurechnen.