Das Verhältnis der wasserrechtlichen Gestattungen zu den fachgesetzlichen Planfeststellungsverfahren
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Die Abhandlung befasst sich mit dem facettenreichen Planfeststellungsrecht. Die das Wesen des Planfeststellungsbeschlusses entscheidend prägende Konzentrationswirkung erreicht eine Verflechtung des primären Planfeststellungsrechts mit zahlreichen Normen des sekundären materiellen Rechts. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Konzentrationswirkung bringt, auch wenn sie nicht kritiklos geblieben ist, Klarheit über das Verhältnis von sekundärem und materiellem Recht. Ein Schwerpunkt der Untersuchung ist die Bestimmung der Entscheidungsstrukturen von Planfeststellungsentscheidungen und den wasserrechtlichen Gestattungsverfahren sowie ihr Verhältnis zueinander. Die Analyse der Entscheidungsprozesse verdeutlicht, dass das Planungsrecht juristischer Methodik zugänglich ist. Die aktuelle Bedeutung des § 14 WHG und seine normative Tragweite stellen den Kern der Bearbeitung dar. Dabei verdient die Umsetzung der wasserrechtlichen Normprogramme in den fachgesetzlichen Planfeststellungsverfahren besondere Beachtung. Mit dieser Fragestellung eng verbunden sind die verfassungsrechtlichen Konsequenzen einer durch § 14 Abs. 1 WHG herbeigeführten Durchbrechung der Konzentrationswirkung. In diesem Zusammenhang wird das Dogma der Unzulässigkeit des Vollzuges von Landesrecht durch Bundesbehörden auf seine Plausibilität untersucht.