Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz
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Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.
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Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz, Dieter Weiblen
- Jazyk
- Rok vydání
- 2001
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Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Dieter Weiblen
- Vydavatel
- Duncker und Humblot
- Rok vydání
- 2001
- ISBN10
- 3428093011
- ISBN13
- 9783428093014
- Série
- Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.