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Integrativer Umweltschutz

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Dokumentation der 7. umweltrechtlichen Fachtagung des Vereins für Umweltrecht e. V. in Zusammenarbeit mit der UVP-Gesellschaft Bremen, am 4. und 5. Oktober 2001 Schriftenreihe des Vereins für Umweltrecht, Bremen. Band 13. 2002. Der integrative Ansatz gewinnt an Bedeutung im deutschen Umweltrecht: Dazu hat wesentlich der Einfluss europäischer Rechtsetzung auf das nationale Recht beigetragen. An erster Stelle zu nennen sind hier die IVU-Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vom 24. September 1996 und die UVP-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, geändert durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997. Das am 3. August 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz verstärkt den integrativen Ansatz im deutschen Umweltrecht, insbesondere durch Änderung des Immissionsschutz-, Wasser-, Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts sowie des Baurechts. Die neuen Anforderungen an Normsetzung und Vollzug, die aus der Umsetzung dieser EG-Richtlinien resultieren, standen im Mittelpunkt der am 4. und 5. Oktober 2001 durchgeführten Tagung des Vereins für Umweltrecht (Bremen) und der UVP-Gesellschaft (Hamm), die vom Senator für Bau und Umwelt der Freien Hansestadt Bremen unterstützt wurde. In sieben Beiträgen aus rechtlicher, technischer und ökosystemarer Sicht wurden Möglichkeiten und Anforderungen an eine integrative Zulassungspraxis thematisiert und Anforderungen an die untergesetzliche Regelungsebene formuliert.

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