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Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung

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Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.

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2002

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