Die Übertragung akzessorisch besicherter Forderungen im Rahmen von syndicated loans
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Zwar scheint es, als würden gerade (mittelständische) deutsche Unternehmen gegenwärtig den Kapitalmarkt als Form der Fremdfinanzierung für sich entdecken und verstärkt Unternehmensanleihen begeben,3 dennoch darf nicht verkannt werden, dass noch immer die weitaus meisten Finanzierungsanfragen durch den klassischen Kredit befriedigt werden. Dieser ist im Inland durch seine fast völlige inhaltliche Übereinstimmung gekennzeichnet. Sie beruht auf den Vorgaben bzw. den Empfehlungen der einzelnen Bankenverbände hinsichtlich der Konditionen und wörtlich gleichlautender AGB.4 In der Kreditverhandlung müssen damit nurmehr Zinssatz, Laufzeit und Sicherheiten vereinbart werden. Dabei kann auch hier häufig auf vorgefertigte Vordrucke und Standardformulare zurückgegriffen werden. Im großvolumigen Kreditgeschäft sowie im grenzüberschreitenden Kreditverkehr stellt sich die Situation anders dar. Hier führt der Grundsatz der Risikostreuung, der auch im internationalen Bankenaufsichtsrecht auf eine Begrenzung der Kredithöhe an einen Kreditnehmer abzielt, dazu, dass viele Kredite aus Refinanzierungsgründen gleich als Konsortialkredite mehrerer Kreditgeber gewährt werden oder jedenfalls so ausgestaltet sind, dass der Kreditgeber jederzeit Unterbeteiligungen dritter Kreditgeber an Teilen des Kredits einräumen, Teile endgültig übertragen bzw. den Kredit syndizieren kann. Gerade für das internationale Kreditgeschäft hat sich dabei, gestützt auf die nationale Gesetzgebung (§§ 13 ff. KWG, Mindestreserven), die den jeweiligen geschäftlichen Rahmen absteckt, das Finanzierungsinstrument des syndizierten Kredites besonders stark entwickelt.