Landschaftsrahmenplanung in Deutschland
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Die Landschaftsrahmenplanung wurde mit der Einführung der Landschaftsplanung im Bundesnaturschutzgesetz von 1976 als gesetzliches Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die deutsche Planungslandschaft eingeführt. Dies war ein erster Erfolg der jahrzehntelangen Bemühungen um die Einführung eines landespflegerischen bzw. landschaftspflegerischen Planungsinstruments auf regionaler Ebene. Die Motive für die Einführung eines solchen Instruments waren sehr unterschiedlich. Ein zentrales fachliches Anliegen für die Einführung eines eigenständigen, auf den gesamten Raum bezogenen Planungsinstruments des Naturschutzes und der Landschaftspflege, war die Unzufriedenheit mit der damals gängigen Berücksichtigung der natürlichen Lebensgrundlagen in der räumlichen Planung. Durch ein nur diesen Belangen verpflichtetes Planungsinstrument sollte die Wahrnehmung und daraus folgend die Berücksichtigung dieser Belange verbessert werden.