Die EU-Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
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Den Berggebieten und ihrer Bevölkerung wird in den letzten Jahren verstärkt Aufmerksamkeit eingeräumt. Einen Meilenstein stellte das von der UNO Generalversammlung beschlossene Internationale Jahr der Berge 2002 dar. Eine globale Sensibilisierung für die Situation der Berggebiete ist besonders für Österreich von großer Bedeutung, denn Österreich hat innerhalb der EU einen der höchsten Anteile an Berggebieten. Für die langfristige Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes einschließlich der ländlichen Entwicklung im Berggebiet ist die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft eine Voraussetzung. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dafür öffentliche Förderungen erforderlich. Die Förderung der Berglandwirtschaft ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Berggebietspolitik. In diesem Facts& Features wird – ausgehend von der Definition der Bergbauernbetriebe und des Berggebietes - die Darstellung, Analyse und Bewertung der EU-Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Berggebiete (inklusive Nationale Beihilfe) für den Zeitraum 1995 – 2000 vorgenommen. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf die Entwicklung im Zeitablauf und auf das Jahr 2000 gelegt. Die Ausgleichszulage in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten war im Zeitraum 1995 – 1999 (1. Strukturfondsperiode der EU in Österreich) die quantitativ bedeutendste Maßnahme im Rahmen des Zieles 5a in Österreich. Im Jahr 2000 (neue Programmperiode) lag die Ausgleichszulage bei den Budgetausgaben des neues Programms mit einem Anteil von 24,3% nach dem Agrarumweltprogramm ÖPUL (Anteil von 65,2%) an zweiter Stelle. Die Analyse ergibt, dass von einer großen Kontinuität und einem hohen Zielerreichungsgrad der Ausgleichszulage (inklusive Nationale Beihilfe) von 1995 – 2000 gesprochen werden kann. Generell gilt, dass die Ausgleichszulage einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes in ländlichen Regionen, speziell im Berggebiet leistet.