Henkers Hetzbruder
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Die DurchSetzung eines staatlichen Straf- und Gewaltmonopols in der frühen Neuzeit war ein historischer Vorgang, in dessen Verlauf sich die souveräne Staatsgewalt herausbildete. In diesem Prozess kam dem Aufbau eines Strafverfolgungsapparates eine entscheidende Bedeutung zu, denn es war das Exekutivpersonal, das den Anspruch der Obrigkeit auf das Strafmonopol im Konflikt mit der Bevölkerung durchSetzen musste. An der Reichsstadt Nürnberg im 15. und 16. Jahrhundert untersucht die Autorin den Alltag dieser städtischen Bediensteten. Sie geht der Frage nach, wie sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Stadtdiener gestalteten, was zu ihren Aufgaben gehörte, und welchen Lohn sie für ihre Dienste erhielten. Mittels prosopographischer Forschung werden Fragen nach der sozialen Herkunft der Bediensteten, ihrer Motivation für den Eintritt in den Staatsdienst, den beruflichen Perspektiven und den Konflikten, die sich aus ihrer Tätigkeit ergaben, analysiert und in den Kontext der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Strafpraxis gestellt. Dabei zeigt die Autorin, dass die Stadtdiener keine Außenseiter, sondern fest in der städtischen Gesellschaft integriert waren. Am Beispiel Nürnbergs analysiert sie, ob es in der Vormoderne ein „Vollzugsdefizit“ des Strafrechts gegeben hat. Auch in Nürnberg war die kaiserliche Strafprozessordung „Carolina“ von 1532 maßgeblich für die DurchSetzung des öffentlichen Strafrechts. Der Ausbau der Gefängnisverwaltung, die Erweiterung bestehender und der Bau neuer Gefängnisse, die Bendlage festellt, sind Belege für eine parallel zu den reformerischen Impulsen auf dem Gebiet der RechtsSetzung einSetzende intensivere Strafverfolgung.