Der Ehevertrag für Ärzte
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Das dem derzeitigen Eherecht zugrunde liegende gesetzliche Leitbild der Alleinverdienerehe ist weder zeitgemäß noch paßt es auf Medizinerehen, in den beide Partner berufstätig sind. Gerade im Zuge einer Existenzgründung bei Ärzten ist eine vorzeitige Regelung der familienrechtlichen Verhältnisse sinnvoll. So kann beispielsweise die Existenz einer zu Begin der Ehe gegründeten Praxis im Fall der Scheidung gefährdet sein, weil der zugewinnausgleichpflichtige Ehegatte nur nach Veräußerung der Praxis in der Lage ist, den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten zu befriedigen. Dieses Werk ermöglicht den Ehepartnern in einer Medizinerehe eine größere individuelle Vertragsgestaltungsfreiheit, die rechtlichen Folgen einer Trennung und eventuellen Auflösung der Ehe vorab vertraglich zu regeln. Es werden sämtliche Formen des Güterstandes exemplarisch und fallbezogen erörtert, sowie anhand von Beispielen in den umfangreichen Erläuterungen in ihren finanziellen Auswirkungen für den jeweiligen Partner im Falle einer Scheidung dargestellt.