Die deutsche Insolvenzgeldversicherung und EG-Recht
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Die deutsche Insolvenzgeldversicherung ersetzt für höchstens drei Monate rückständiges Arbeitsentgelt sowie die für diesen Zeitraum nicht abgeführten Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Bedeutung dieser eigenständigen Sozialversicherung verdeutlicht die Tatsache, dass in Deutschland im Jahre 2002 rund 37700 Unternehmen insolvent geworden sind. Nach der Darstellung der nationalen Vorschriften wird deren Vereinbarkeit mit der EG-Insolvenzgeldrichtlinie diskutiert, dies insbesondere in Bezug auf den Insolvenzgeldzeitraum und die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 SGB III. Erörtert wird ferner die Problematik der internationalen Zuständigkeit der Garantieeinrichtungen. Die Arbeit schließt ab mit einem Ausblick auf die Rechtsänderungen aufgrund der Richtlinie 2002/74/EG.