Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot und Vertragsfreiheit
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Schutzzweck des in § 20 GWB verankerten kartellrechtlichen Diskriminierungsverbotes ist die Freiheit des Wettbewerbs. Missbräuchlichem Verhalten Marktmächtiger gegenüber schwächeren Wettbewerbsteilnehmern soll durch diese Vorschrift entgegengewirkt werden. Der davon abgeleitete Kontrahierungszwang bedingt jedoch einen nicht unproblematischen Eingriff in die Privatautonomie und deren zentrales Element, die Vertragsfreiheit. Bert Spadinger analysiert diesen wettbewerbsrechtlichen Zielkonflikt unter Berücksichtigung des institutionenökonomischen Ansatzes. Der Autor zeigt, dass seine interdisziplinäre Perspektive des Problems eine Alternative zur bisher herrschenden Meinung eröffnet, die Zweifel an der konventionellen Betrachtung des Vertragszwangs im Kartellrecht aufwirft. Der Autor: Jahrgang 1968; Jurastudium in Berlin; Referendariat am OLG Naumburg; Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; Personaldezernatsleiter in der Polizeidirektion Dessau/Anhalt.