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Nutzungsvergütung für die Ehewohnung in der Trennungsphase

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Nutzt ein Ehegatte die Ehewohnung nach der Trennung allein, so stellt sich die Frage, ob der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat und Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnung ist, eine Vergütung verlangen kann. Die Autorin untersucht systematisch und fallbezogen die Rechtslage je nachdem, ob die Wohnung einem Ehegatten gerichtlich zugewiesen wurde oder ob die Trennung freiwillig erfolgte, ferner unter welchen Voraussetzungen eine Entwidmung der Ehewohnung möglich ist, mit der Folge, dass sich Vergütungsansprüche nicht mehr nach den familienrechtlichen Sonderbestimmungen richten. Der Vergleich der Rechtslage vor und nach der Novellierung des § 1361 b BGB zeigt, dass die Neufassung insoweit verfassungswidrig ist, als ein Ehepartner einen Anspruch auf Nutzungsvergütung gegen den nicht trennungswilligen Ehepartner auch dann hat, wenn er ohne Vorliegen der Zuweisungsvoraussetzungen die Trennung freiwillig herbeiführt.

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2003, měkká

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