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Der Anspruch des Kindes auf Pflege, Erziehung und Bildung

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„Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“, heißt es in Art. 6 II 1 GG. Damit beschreibt das Grundgesetz die Rechtslage maßgeblich aus der Perspektive der Eltern. Auch die Rechtsprechung und das Schrifttum erörtern Problemstellungen zu Pflege, Erziehung und Bildung des Kindes vornehmlich aus der Sicht der Eltern. Hier setzt das Werk an, mit dem die Verfasserin einen Perspektivenwechsel vornimmt. Sie erörtert umfassend die Rechtsstellung des Kindes insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, wobei das Familienrecht, das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das dazugehörige Verfahrensrecht mit einbezogen werden. Der erste Teil setzt sich mit staatsgerichteten Rechten des Kindes auseinander. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Existenz grundrechtlicher Ansprüche des Kindes auf Pflege, Erziehung und Bildung. Mit der Herleitung eines staatsgerichteten Anspruchs auf Gewährleistung eines Minimums an Pflege und Erziehung aus Art. 2 I GG i. V. m. Art. 2 II, 14 I, 1 I GG betritt die Verfasserin juristisches „Neuland“. In einem zweiten Teil wird sodann der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem Kind Ansprüche auf Pflege, Erziehung und Bildung gegenüber seinen Eltern zustehen. Die Arbeit trägt nicht nur zur allgemeinen Klärung der Rechtsposition des Kindes bei, sondern stellt auch bisher entwickelte Ansätze zum Schutze des Kindes auf eine dogmatisch klare Grundlage.

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2003

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