§ 1051 ZPO - das anwendbare materielle Recht in internationalen Schiedsverfahren
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Die Vorschrift des § 1051 ZPO stellt eine Neuerung im deutschen Schiedsverfahrensrecht dar. Die Problematik des anwendbaren materiellen Rechts in internationalen Schiedsverfahren war zuvor im deutschen Recht nicht geregelt. Die Arbeit stellt zunächst die bislang geltenden Grundsätze bei der Bestimmung des in der Hauptsache anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten in internationalen Schiedsverfahren und den geltenden völkerrechtlichen Rahmen dar. Unter Zugrundelegung der in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse wird sodann der Inhalt des § 1051 ZPO im Einzelnen untersucht. Abschließend wird ein Blick auf die Verknüpfung der Schiedsgerichtsbarkeit mit der staatlichen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts geworfen. Hier stellt sich die Frage, ob ein Verstoß gegen § 1051 ZPO zu einer Aufhebung des Schiedsspruches führen kann.