Das Deliktsrecht Rußlands
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Das Deliktsrecht Rußlands stellt eine Materie dar, die für jeden von Bedeutung ist, der sich in Rußland aufhält, dort eine Niederlassung gründet oder Waren nach Rußland exportiert, weil sich die Möglichkeit, als Schuldner für eine Schadenszufügung zu haften, ebensowenig ausschließen läßt wie die Möglichkeit, als Geschädigter Gläubiger eines deliktischen Anspruchs nach dieser Rechtsordnung zu werden. 1996 trat der Zweite Teil des neuen Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation in Kraft und damit auch ein neues Deliktsrecht. In dieser Untersuchung wird das aktuelle Deliktsrecht Rußlands umfassend dargestellt und dabei nicht nur die einschlägige russische und ausländische Literatur, sondern vor allem auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet. Gleichzeitig enthält das Buch auch einige rechtshistorische Ausführungen sowie rechtsvergleichende Betrachtungen zum deutschen Recht.