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Die familienrechtlichen Richtlinien des Obersten Gerichts der DDR

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Das Familienrecht der DDR ist durch das Oberste Gericht der DDR entscheidend geprägt worden. Insbesondere waren es die Richtlinien des OG, die - anders als in westlichen Rechtssystemen - als Gesetzgebungsakte der Judikative die Rechtsentwicklung vorantrieben. Sie wurden auf dem Gebiet der Vaterschaftsgutachten, des Unterhalts-, Ehe- und Erziehungsrechts sowie zur Regelung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft erlassen. Der Inhalt der einzelnen Richtlinien wird in der Studie einer formellen und materiellen Analyse unterzogen und bezüglich der Schwerpunkte der jeweiligen Richtlinie vertieft. Übergeordnetes Ziel aller Richtlinien war die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung und die dadurch geförderte Weitergabe von Leitungsimpulsen, die neben rechtlichen Merkmalen auch politischen Charakter hatten. In der Studie wird herausgearbeitet, daß die Richtlinien als Leitungsinstrumente so dazu genutzt wurden, das Familienrecht nicht nur allgemein zu entwickeln, sondern auch in Richtung sozialistischer Familienideale zu dirigieren. Nicht zuletzt sollte damit die Bevölkerung beeinflußt werden. Abschließend wird in der Studie die Entwicklung des Richtlinienrechts im Familienrecht aufgezeigt. Diese ging von einer Anpassung des Familienrechts des BGB nach 1945 über eine Konkretisierung des Familiengesetzbuches nach 1966 bis hin zur bloßen Etablierung bereits gefundener Regelungen. Insbesondere da das Familienrecht der DDR nach der Wiedervereinigung trotz einiger fortschrittlicher Tendenzen in seinen Richtlinien keine Analyse in der Rechtswissenschaft erfahren hat, ist die Studie interessant.

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2003

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