Der Wandel der humanitären Aktion internationaler Organisationen
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Die humanitäre Aktion um Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen wird von verschiedenen internationalen Organisationen getragen. Sie umfasst auf der einen Seite Hilfsmaßnahmen, z. B. die Versorgung der Opfer mit dem Lebensnotwendigen, auf der anderen Seite Schutzmaßnahmen, d. h. die Verteidigung der fundamentalen Menschenrechte des Einzelnen. Gemeinsam nehmen sich die Organisationen des humanitären Auftrags im Krisengebiet an, auch wenn sie sich traditionell an unterschiedliche Völkerrechtsgebiete anlehnen, aus denen sie ihre Befugnisse und Aufgaben ableiten. Für den bewaffneten Konflikt spielen aus materiell-rechtlicher Sicht das humanitäre Völkerrecht, das Flüchtlingsrecht und die allgemeinen Menschenrechte die herausragende Rolle. Die Arbeit untersucht vergleichend die Arbeitsfelder des IKRK, des UNHCR und des UNHCHR, beleuchtet die der humanitären Arbeit zugrunde liegenden völkerrechtlichen Bewertungen und politischen Grundhaltungen der Organisationen und prüft sie auf mögliche Veränderungen hin. Die zentrale Frage ist, welche konkreten Auswirkungen auf das bestehende Völkerrecht sich aus dem Wandel der humanitären Aktion ergeben können. Anhand der hierzu erarbeiteten Thesen werden konkrete Lösungsansätze entwickelt, um für die veränderte humanitäre Aktion einen völkerrechtlichen Rahmen zu schaffen, welcher der aktuellen humanitären Realität Rechnung trägt, d. h. vor allem Kollisionen verhindert.