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Die Befugnis des Gemeinschaftsrichters zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung

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Die Arbeit untersucht die in Art. 229 EG-Vertrag verankerte Befugnis des Gemeinschaftsrichters zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung. Da der französische Vertragstext mit dem Begriff der »pleine juridiction« auf einen Terminus des französischen Prozessrechts verweist, wird zu Beginn rechtsvergleichend der Ursprung der Befugnis im nationalen Recht dargestellt. Danach werden die verschiedenen Anwendungsbereiche im EG-Recht analysiert. So spielt die Kompetenz bei Zwangsmaßnahmen gegen Private und Mitgliedstaaten, bei dienstrechtlichen Streitigkeiten und bei einigen Sonderverfahren eine Rolle. Ein besonderes Augenmerk richtet der Autor auf das Bußgeldverfahren im EG-Kartellrecht, dem ständig steigende Bußgelder Aktualität und Bedeutung verleihen. Hier kann der EuGH aufgrund seiner »pleine juridiction« die von der Kommission verhängte Geldbuße nicht nur aufheben, sondern auch abändern. Die Arbeit unterwirft sowohl die Bußgeldverhängung durch die Kommission als auch die Kontrollpraxis durch EuG und EuGH einer kritischen Analyse. Daher richtet sich das Werk nicht nur an Europarechtler in Wissenschaft und Praxis, sondern auch an Unternehmen und im Wettbewerbsrecht tätige Rechtsanwälte.

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2004, měkká

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