Das verwaltungsinterne Rekursverfahren des Kantons Basel-Stadt
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Die Rechtsordnung des Kantons Basel-Stadt kennt kein eigenständiges Gesetz über die verwaltungsinterne Rechtspflege. Einige verfahrensrechtliche Bestimmungen finden sich zwar im Organisationsgesetz, diese regeln das verwaltungsinterne Rekursverfahren allerdings nur rudimentär. Mit der ausführlichen Darstellung der allgemeinen Grundlagen der Verwaltungsrechtspflege, der Voraussetzungen der Rekursergreifung sowie des gesamten Verfahrensablaufs vor den Rekursbehörden vermittelt die vorliegende Arbeit einen vertieften Einblick in die verwaltungsinterne Rechtspflege des Kantons Basel-Stadt. Dabei wird die bestehende Praxis des Regierungsrates als oberste Verwaltungsbehörde dargestellt. Zudem wird aufgezeigt, wie mit der Lückenhaftigkeit der genannten Verfahrensbestimmungen umgegangen werden kann. Nach einer Würdigung des vom Gesetzgeber im Jahre 1976 gewählten Rechtsschutzsystems werden abschliessend die wichtigsten im Rahmen dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse in Form eines Modells für einen Gesetzesentwurf zusammengefasst