Ehrverletzende Personalsatire in Deutschland, Österreich, der Schweiz und England
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Im Rahmen der gesellschaftlichen Kommunikation haben satirische bzw. vermeintlich satirische Beiträge in den letzten Jahren insbesondere in den deutschsprachigen Ländern einen wachsenden Stellenwert bekommen. Dabei bewegt sich diese Art der Auseinandersetzung grundsätzlich in einem Raum von widerstreitenden Interessen, führt nicht selten zu einer Kollision zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit auf Seiten des Satirikers sowie der «Ehre» auf Seiten des Betroffenen. Die Arbeit soll dazu beitragen, diese Kollision werkadäquat aufzulösen. Ziel ist es, anhand eines Vergleichs der vier Rechtssysteme (Deutschland, Österreich, Schweiz sowie – dem «Mutterland des Satirischen» – England) einen Weg zu einer angemessenen juristischen Beurteilung satirischer Werke aufzuzeigen und die bisherigen Unklarheiten und Mängel darzulegen, auf dass die Aussage Eckhard Henscheids in der «Times» vom 3. August 1991, Just imagine a (...) court dealing with linguistics and satire; it will be one of the funniest cases for years, zumindest zukünftig nicht mehr zutreffen sollte.