Der Ort des Unterlassens
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Das Unterlassen ist eine Gegenwelt zum aktiven Tun. Wie in vielen Gebieten der Rechtsordnung - vor allem im Strafrecht - wirft das Unterlassen auch im Internationalen Steuerrecht Schwierigkeiten auf, die sich aus diesem Rechtsgebiet allein nicht lösen lassen. Das Unterlassen fordert deshalb zur Beschäftigung mit Grundfragen heraus. Sie betreffen teils den handlungstheoretischen Charakter des Unterlassens, teils die besonderen steuerrechtlichen Probleme der Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger als Gegenleistung für ein Nichtstun bezieht (Karenzentschädigungen bei Wettbewerbsverboten, Stillhalteprämien, Stand-by-Vergütungen, Zahlungen für Flächenstilllegungen). Die Untersuchung bietet zunächst eine präzise Darstellung der Behandlung von Unterlassensentgelten im deutschen Einkommen- und Umsatzsteuerrecht und in den Einkommensteuerrechtsordnungen ausgewählter ausländischer Staaten. Anhand des OECD-Musterabkommens 2003 analysiert sie sodann das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das als Ausdruck einer zwischenstaatlichen iustitia commutativa begriffen wird. Angesichts der Grundentscheidung für die vorrangige Besteuerung handlungsbezogener Einkünfte im Quellenstaat bedürfen auch die Unterlassensentgelte einer territorialen Verortung. Für Finanzgerichte und Finanzbehörden, steuerrechtlich tätige Rechtsanwälte, Steuerberater, Universitäten und Forschungseinrichtungen.