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Vergleich der Umsetzung ausgewählter Verbraucherschutzrichtlinien in Deutschland und Norwegen

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Die Europäisierung des Privatrechts bezeichnet eines der aktuellsten Phänomene des Privatrechts und rückt seit Beginn der neunziger Jahre in immer stärkerem Maße in das Bewusstsein der Rechtswissenschaft. Mit zunehmender Europäisierung des Privatrechts nimmt auch die Bedeutung der Rechtsvergleichung innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten zu. Die Arbeit untersucht den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche und norwegische bürgerliche Recht. Eine rechtsvergleichende Arbeit zwischen deutschem und norwegischem bürgerlichem Recht unter europäischem Blickwinkel erscheint deshalb interessant, weil Norwegen als eines der wenigen Länder Westeuropas nicht Mitglied der Europäischen Union (EU), dafür aber Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist und insofern einen westeuropäischen Sonderweg beschreitet. Hinzu kommt, dass sich in Deutschland die Beschäftigung mit dem norwegischen wie auch mit dem gesamten skandinavischen Recht auf einzelne Rechtsmaterien beschränkt. Weite Bereiche der skandinavischen Rechtsordnungen werden unberücksichtigt gelassen, obgleich das skandinavische Recht einen eigenen Rechtskreis bildet und im Vergleich zum deutschen Recht eine Reihe von Unterschieden aufweist, die eine genauere Darstellung verdienen. Dies gilt gerade im Bereich des Verbraucherschutzes, weshalb die wichtigsten verbraucherschützenden Richtlinien des europäischen Gemeinschaftsprivatrechts herausgegriffen und deren Umsetzung in die Privatrechtsordnungen der Länder Deutschlands und Norwegen näher untersucht werden, nämlich die Umsetzung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, die Umsetzung der Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und die Umsetzung der Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter. Dabei beschränkt sich die Darstellung nicht allein auf das norwegische Recht, sondern bezieht an zahlreichen Stellen auch die Rechtsordnungen der anderen skandinavischen Länder in die Untersuchung mit ein. Der Verfasser kommt in seiner Arbeit zu dem Ergebnis, dass das norwegische Privatrecht im Bereich des Verbraucherschutzes eine Vorreiterstellung in der Welt einnimmt und in vielerlei Hinsicht dem deutschen Gesetzgeber als Vorbild dienen könnte.

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2004

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