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Polizeirecht und Zitiergebot

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Die Arbeit untersucht polizeirechtliche Grundrechtsbeschränkungen unter dem Aspekt der verfassungsrechtlichen Begrenzung dieser Eingriffe. Eine dieser Grenzen stellt das grundgesetzliche Zitiergebot (Art.19 I, S.2 GG) dar. Hiernach muss der Gesetzgeber, wenn er in ein Freiheitsgrundrecht eingreift, das dem Zitiergebot unterfällt, dieses innerhalb des einschränkenden Gesetzes benennen. Zunächst wird der Anwendungsbereich des Zitiergebotes umrissen, um von diesem Ausgangspunkt die verschiedenen, sich in diesem Zusammenhang stellenden Probleme lösen zu können. Der Aufbau der Arbeit orientiert sich an § 4 des baden- württembergischen Polizeigesetzes, der die eingeschränkten Grundrechte zitiert. Es werden, nachdem dargestellt wurde, welche polizeilichen Maßnahmen in das jeweilige Grundrecht eingreifen, einige Probleme herausgegriffen und detailliert behandelt. Ausführlich besprochen wird der finale Rettungsschuss mit allen hierbei auftretenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Rahmen des Grundrechts auf Freizügigkeit stellen sich ebenfalls interessante Probleme. Fraglich ist zunächst, ob der Landesgesetzgeber in diesem Bereich überhaupt die Kompetenz hat, Eingriffe zu normieren. Sodann werden auch hier einige Einzelmaßnahmen, wie der Verbringungsgewahrsam und das Aufenthaltsverbot, angesprochen. Hochaktuell ist in diesem Bereich die Frage von Gewalt im sozialen Nahraum und die staatlichen, insbe sondere polizeirechtlichen Möglichkeiten hiergegen einzuschreiten. Diskutiert werden hier so genannte Wohnungsverweisungen. Mit deren polizei- und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit setzt sich der Autor eingehend auseinander. Schwierige Fragen ergeben sich auch im Bereich von Grundrechten, die nicht in der Zitier-klausel aufgeführt sind. Im Besonderen zu erwähnen sind hier die Versammlungsfreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Bei Art.8 GG wird die seit langem umstrittene Problematik der Einschränkung nicht-öffentlicher Versammlungen in geschlossenen Räumen ausführlich erörtert. Aber auch zahlreiche weitere Gesichtspunkte, von denen nur die umstrittene Zulässigkeit so genannter Minusmaßnahmen genannt werden soll, werden in diesem Kapitel behandelt. Hinsichtlich des Fernmeldegeheimnisses wird die ebenfalls sehr aktuelle Frage untersucht, ob Daten, die im Wege strafprozessualer Telefonüberwachungen gewonnen wurden, im Rahmen der Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich aller Zitierklauseln der Landespolizeigesetze der 16 Bundesländer. Daran anschließend stellt der Verfasser eine Zitierklausel vor, wie sie auf der Grundlage seiner Untersuchungen len müsste. In diesem Vorschlag und der gelieferten kurzen Begründung fließen in einer Art Zusammenfassung die wesentlichen Thesen der Arbeit abrundend zusammen.

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2004

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