Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung gewerbsmäßig überlassener Leiharbeitnehmer
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Die Frage nach der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung gewerbsmäßig überlassener Leiharbeitnehmer ist nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion. Ursache dafür ist die atypische Dreiecksstruktur des Arbeitnehmerüberlassungs- bzw. Leiharbeitsverhältnisses. Die Arbeit klärt zunächst Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Verleiher- und zum Entleiherbetrieb. In einem zweiten Schritt setzt sich die Verfasserin kritisch damit auseinander, wie weitreichend die einzelnen Beteiligungsrechte der Betriebsräte im Entleiher- und Verleiherbetrieb bezüglich der Leiharbeitnehmer sind. Mit dem BetrVG-Reformgesetz 2001 hat der Gesetzgeber einen wichtigen Teilaspekt der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Leiharbeitnehmers neu geregelt, was ebenso wie die umfangreiche Literatur und Rechtsprechung in der Arbeit gewürdigt wird.