Bundespersonalvertretungsgesetz
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Das Personalvertretungsrecht steht seit Jahren unter erhöhtem Änderungsdruck: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeleitete neue Mitbestimmungssicht, welcher die Verwaltungsgerichtsbarkeit zunehmend Rechnung trägt, und die durch Veränderungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung selbst, wie z. B. organisatorische Veränderungen, aber auch die Veränderungen im Arbeitsablauf bedingt durch immer neue Informations- und Kommunikationstechniken. Diesen Entwicklungen trägt die Neuauflage des praxisnahen und zuverlässigen, auf Fragen des Personalvertretungsrechts eingehenden Kommentars Rechnung. Die prägnanten und klaren Erläuterungen berücksichtigen alle einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und die wichtigsten der zweitinstanzlichen Gerichte und weisen diese nach. Die Kommentierung wird durch die ausführliche Berücksichtigung besonderer Verwaltungszweige (z. B. Bundeswehr, Grenzschutz, Sozialversicherungsträger) sowie die im Anhang enthaltenen, für die Personalarbeit wichtigen Gesetze, die jüngsten Rechtsänderungen sind berücksichtigt, abgerundet.