Die Gläubigerkonkurrenz bei einem Eingriff in das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte
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Die Beschädigung bzw. Zerstörung einer Sache, die mit einem Pfandrecht, Grundpfandrecht oder Nießbrauch belastet ist, führt häufig zu einer Gläubigerkonkurrenz: Dem Eigentümer und dem Inhaber des beschränkten dinglichen Rechts stehen Ansprüche gegen den Schädiger zu. Die Geltendmachung dieser Ansprüche berührt zentrale dogmatische Fragen des BGB: die Bedeutung und Rechtfertigung der dinglichen Surrogation; die zentrale Rolle der Gläubigermehrheiten, insbesondere das Verhältnis des § 432 BGB zum Recht der Bruchteilsgemeinschaft; die Konsequenzen im Zivilprozess; schließlich die nach wie vor umstrittene Frage des Eingriffs in das Anwartschaftsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers sowie die sachgerechte Verteilung des Insolvenzrisikos. Diese Probleme werden zusammenhängend und umfassend untersucht.