Versorgungsausgleich und IPR
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Die Studie beschäftigt sich mit dem für die Rechtspraxis bedeutenden und komplizierten Problem des Versorgungsausgleichs in Fällen mit Berührungen zum Ausland. Nicht selten werden Ehen unter Beteiligung von Ausländern geschlossen, in Deutschland gelebt und zum Teil auch hier geschieden. Die im Verlauf der Ehe vor allem gegenüber öffentlich-rechtlichen Trägern (in der gesetzlichen Rentenversicherung) und häufig in verschiedenen Staaten erworbenen Versorgungsanwartschaften müssen nach erfolgter Scheidung gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dass dies vor allem auch im Verhältnis zu Polen gilt, zeigt eine aktuelle Befragung, die der Verfasser bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Bundesknappschaft durchgeführt und seiner Arbeit zugrunde gelegt hat. Im deutsch-polnischen Verhältnis treffen zudem bilaterale Abkommen (DPEA, DPSVA 1975, DPSVA 1990, SVA DDR-Polen), zukünftig die relevanten VO der EG (VO (EWG) 1408/71, VO (EWG 574/72)), das innerstaatliche Sozialversicherungsrecht, das Kollisionsrecht und die komplizierte materiellrechtliche Regelung des Versorgungsausgleichs aufeinander. Der Verfasser bereitet alle wesentlichen Aspekte eines Versorgungsausgleichs mit Berührungen zum Ausland (Polen) aus wissenschaftlicher Sicht systematisch und umfassend auf. Er analysiert die vor und nach dem Beitritt Polens zur EU einschlägigen Bestimmungen in ihrer Bedeutung und Wirkung auf das deutsche IPR (Art. 17 Abs. 3 EGBGB) und das deutsche materielle Recht (§§ 1587 ff. BGB, VAHRG). Im Mittelpunkt steht die Frage der Zuordnung der erworbenen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten zum deutschen und/oder polnischen Sozialversicherungssystem sowie deren Folgen. Schwerpunkte innerhalb der Darstellung zum Kollisionsrecht (Art. 17 Abs. 3 EGBGB) sind die Fragen, wann eine inländische Versorgungsanwartschaft im Sinne des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EGBGB gegeben und wie die Billigkeitsklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 a. E. EGBGB zu verstehen ist. Ein für die Rechtspraxis hilfreiches Prüfungsschema rundet die Ausführungen ab. Im materiellrechtlichen Teil wird u. a. das Vorgehen bei nicht aufklärbaren Versorgungspositionen sowie die Möglichkeit einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich behandelt. Im abschließenden Kapitel erörtert der Verfasser die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen FamG. Als Anlagen beigefügt sind die Auswertungen des vom Verfasser entworfenen und seitens der BfA sowie der Bundesknappschaft beantworteten Fragebogens, Ausführungen zu den besonderen Zuständigkeiten im deutsch-polnischen Verhältnis innerhalb und außerhalb des über- und zwischenstaatlichen Rechts, die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Sozialversicherungsgesetzes, die aktuelle Fassung der Abkommen und EG-VO nebst Durchführungsbestimmungen sowie besonders relevante Formulare.