Chancen und Risiken einer technischen Prävention im Internet
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Das Internet erweist sich seit Jahren als „Verstärker“ zahlreicher Deliktsformen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Verbreitungsdelikte, namentlich die Verbreitung von - weicher und harter - Pornographie, extremen Gewaltdarstellungen und (rechts-) extremistischen Inhalten, die den Gegenstand der vorliegenden Arbeit bilden. Der wachsenden Bedeutung stehen - gerade auch im Vergleich zum offline-Vertrieb - massive Vollzugsdefizite der einschlägigen Normen des materiellen Strafrechts gegenüber. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von den Ursachen dieser allenfalls langfristig lösbaren Defizite untersucht der Autor alternative, außerhalb des normativen Strafrechts liegende Bekämpfungsstrategien. Anstatt allein die Urheber der verbotenen Inhalte zu verfolgen, wird geprüft, ob der von den einschlägigen Normen intendierte Schutz bestimmter Rechtsgüter nicht - kumulativ - auch durch Abschottung der interessierten Nutzer gegenüber einschlägigem Material mittels technischer Komponenten erreicht werden kann, um hierüber den Gefahren eines Intensivkonsums effektiv zu begegnen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die präventiven Wirkungen einer Beschränkung des abrufbaren Datenangebots durch den Einsatz von Filter- und Authentisierungsverfahren, gerade wenn die Regulierung des Datenabrufs unabhängig vom Willen der Nutzer erfolgt. Inhaltliche Grenzen einer Regulierung des Datenabrufs werden ebenso thematisiert wie die Frage, wer für die Beschränkung des Datenabrufs verantwortlich gemacht und von den nur in begrenztem Maße zur Regulierung selbst fähigen staatlichen Stellen zu entsprechenden Maßnahmen herangezogen werden kann.