Die Ministeranrufung nach § 21 Abs. 4 S. 3 DSchG NW
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Die Ministeranrufung im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzrecht ist ein Rechtsinstitut, das in dieser Form einmalig im deutschen Verwaltungsrecht ist. Inhalt der Arbeit ist eine empirische Aufarbeitung aller erfolgten Ministeranrufungen. Die Untersuchung folgt dabei einem interdisziplinären Ansatz. Als Instrument der Verwaltungsorganisation wird die Ministeranrufung aus rechtsdogmatischer, sozialwissenschaftlicher (Ministeranrufung als Instrument der Konfliktbewältigung), verwaltungswissenschaftlicher (Ministeranrufung als Steuerungsinstrument) und institutionenökonomischer Perspektive (Prinzipal-Agent-Ansatz und Transaktionskostenansatz) analysiert. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Ministeranrufung um ein funktionstaugliches Regelungsinstrument handelt.