Staatsrechtliche Vorlesungen
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Mit der Edition der handschriftlich überlieferten Laband-Vorlesungen wird der Öffentlichkeit erstmals ein Fundamentaltext deutscher Staatsrechtswissenschaft zugänglich gemacht, welcher über vierzig Jahre die Grundlage der Staatsrechtsvorlesungen an der Straßburger Reichsuniversität gewesen sein dürfte. War Paul Laband bisher für seine epochemachende Auslegung der Reichsverfassung bekannt, so erschließen die Vorlesungen den eigentlichen staatstheoretischen Hintergrund, ja die gesellschaftspolitische Grundkonzeption seiner staatsrechtlichen Dogmatik. Auf dem Weg zum modernen Verfassungsstaat ist die Staatsrechtswissenschaft oft prägender gewesen als die politisch-kompromißhaften Texte der einzelstaatlichen Verfassungen. Das von Bismarck geschmiedete Deutsche Kaiserreich kannte kein Verfassungsgericht und hatte sich als Nationalstaat erst zu finden. In dieser Situation stieg Paul Laband mit seinem Standardwerk „Das Staatsrecht des Deutschen Reiches“ zum Verfassungsinterpreten von nahezu kanonischer Verbindlichkeit auf. Je größer die rechtsformende Kraft der Wissenschaft ist, desto wichtiger werden die Fragen nach der staatsrechtlichen Methodik und mehr noch nach den staatstheoretischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Staatsdenkens. Diese werden hier mustergültig beantwortet. Labands Kommentare reichen von der antiken Staatstheorie über die deutsche Verfassungsgeschichte bis hin zum Naturrecht und zur Demokratie, vom monarchischen Prinzip bis zur Grundrechtstheorie, von einer überpositiven Verfassungsdefinition bis hin zur Rolle von Parlament und Staatsoberhaupt im Reich und in den Einzelstaaten. In welcher Weise im spezifisch deutschen Interim zwischen absolutem Fürstenstaat und moderner Demokratie tradierte monarchische, historistische, konstitutionelle und parlamentarische Ansätze ineinanderfließen, erläutert Bernd Schlüter in einem einführenden Überblick. Mit der Herausgabe dieses Bandes wird ein lange bestehendes Desiderat erfüllt: Die Vorlesungen Paul Labands sind Standardtexte der staatsrechtlichen, staatstheoretischen und rechtshistorischen Quellen.