Internationaler und europäischer Gesundheitsschutz
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Zentrale Aufgaben in Bereich des öffentlichen Gesundheitsschutzes werden heutzutage auf unterschiedlichen Ebenen wahrgenommen. Die Nationalstaaten weisen internationalen Organisationen und der EG spezielle Befugnisse in diesem Sektor zu. Auf internationaler Ebene ist zunächst die WHO zur Unterstützung der Staaten bei der Bekämpfung von Epidemien und weit verbreiteter Krankheiten aufgerufen. Aber auch weitere Organisationen, wie die CAK bezüglich Lebensmittelstandards und die ILO hinsichtlich der Arbeitssicherheit, üben wichtige Tätigkeiten im Bereich des menschlichen Gesundheitsschutzes aus. Mit dem SPS-Abkommen hat nun auch die WTO erheblichen Einfluss auf die nationalen Gesundheitspolitiken im Lebensmittelrecht gewonnen. Die Mitgliedstaaten der EU haben zudem begrenzte Zuständigkeiten im öffentlichen Gesundheitswesen auf die EG übertragen. Als typische Querschnittsaufgabe findet der Gesundheitsschutz jedoch auch in anderen Tätigkeitsbereichen der EG, z. B. im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, dem Umwelt- und Arbeitsschutzrecht, Berücksichtigung. Auf diese Weise entsteht bei der Wahrnehmung von Gesundheitsschutzaufgaben ein Beziehungsgeflecht, das mehrere Ebenen umfasst. Die vorliegende Arbeit stellt zunächst das Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der einzelnen internationalen Organisationen (WHO, FAO/CAK, ILO, OIE, IPPC) und der EG im Bereich des Gesundheitsschutzes vor. Zudem analysiert sie das Spannungsverhältnis von Handelsbelangen und Gesundheitsschutzinteressen auf den verschiedenen Ebenen. Dabei ist festzustellen, dass hier auf internationaler Ebene noch erhebliche Regulierungsdefizite bestehen. Während im Bereich der Liberalisierung der Handelspolitik von der WTO und EG bemerkenswerte Erfolge erzielt wurden, leidet das internationale Recht an einem Defizit positiver Regelungen zum Schutz legitimer Interessen wie dem Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz.