Der rechtsgeschäftliche Verbund bei der Finanzierung geschlossener Immobilienfonds
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Die Frage der Haftung der Banken bei der Finanzierung sogenannter strukturvertriebener Immobilienfonds gehört zu den Problemkreisen, die in der Zivilrechtsprechung der Obergerichte in den letzten Jahren am kontroversesten diskutiert wurden. Nina Polt behandelt in ihrer Dissertation auf der Grundlage einer auf praktischer Anschauung beruhenden Analyse der verschiedenen relevanten Fallkonstellationen insbesondere die Frage der entsprechenden Anwendbarkeit des § 9 VerbrKrG a. F. (entsprechend §§ 358, 359 BGB n. F.) auf den finanzierten Fondsbeitritt. Sie bejaht grundsätzlich - in Übereinstimmung mit dem jüngst ergangenen Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21.7.2003 (II ZR 387/02) - die Anwendbarkeit des § 9 VerbrKrG und erörtert auf dieser Grundlage umfassend die - in der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs nach wie vor nicht abschließend geklärte - Rückabwicklung im Dreiecksverhältnis zwischen Bank, Darlehensnehmer und Anlagegesellschaft. Bei ihren Überlegungen berücksichtigt die Autorin stets auch die vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stammende Rechtsprechung zur Parallelproblematik der strukturvertriebenen Eigentumswohnungen - insbesondere das sogenannte Heininger-Urteil vom 9.4.2002 (BGHZ 150, 248), um so einen von den Zufälligkeiten der spezifischen Anlageentscheidung unabhängigen konsistenten Lösungsvorschlag zu entwickeln.