Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter
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Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Erörterung möglicher Drittwirkungen relativer Haftungsbeschränkungen auf der Grundlage einer alternativen Haftungssystematik. Diese beseitigt die herkömmliche „Dichotomie des Schadenshaftungsrechts“ und scheidet die rechtsgeschäftliche Bindung strikt von der Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Verfasser leistet damit zugleich einen Beitrag zur Grundsystematik des bürgerlichen Haftungsrechts. Nach der Darstellung und Kritik des gegenwärtigen Meinungsstandes zu den Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen setzt Matthias Katzenstein auf der Ebene der Haftungsbegründung eine einheitliche und originäre gesetzliche Unrechtshaftung in der Sonderverbindung an die Stelle der konkurrierenden Haftungssysteme aus Delikt und Vertrag. Auf der Basis dieser homogenen Einstandspflicht behandelt er mögliche Wirkungen von Haftungsbeschränkungen zulasten und zugunsten Dritter und entwickelt hierfür jeweils eine allgemeine Drittwirkungslehre. Diese wird durch Herausarbeitung von konkreteren Entscheidungsregeln für die in Betracht kommenden Fallgruppen näher erläutert und spezifiziert. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2003.