Verbandsgeldbuße und Steueranspruch
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Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, so kann der daraus resultierende wirtschaftliche Vorteil gemäß § 30 OWiG im Rahmen der Verbandsgeldbuße auch bei dem Unternehmen abgeschöpft werden. Daneben droht dem Unternehmen eine Versteuerung des erhaltenen wirtschaftlichen Vorteils sowie eine Inanspruchnahme nach den Haftungsvorschriften der Abgabenordnung. Die Arbeit entwickelt unter vergleichender Heranziehung der Verfallsvorschriften Lösungsmöglichkeiten, um einerseits eine doppelte Inanspruchnahme des Unternehmens zu verhindern und andererseits eine effektive Anwendung der Regelungen über die Vorteilsabschöpfung zu gewährleisten. Schließlich werden in einem weiteren Abschnitt die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen einer Übernahme der gegen die Mitarbeiter verhängten Geldstrafen bzw. Geldauflagen durch das Unternehmen untersucht.