Handbuch Personenbeförderungsrecht
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Seit dem Erscheinen der 8. Auflage im Jahr 2006 haben sich einige Verkehrsgesetze und -verordnungen geändert – beispielhaft dafür seien die Verschärfung des Nichtraucherschutzes oder die Aufhebung des Verbotes der Eigenwerbung im Taxenverkehr genannt. Die Neuerungen sind – wie die beiden Beispiele belegen – im Wesentlichen punktueller Natur und verlassen insoweit nicht den ordnungs-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Damit bleibt im Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sowie mit Mietomnibussen und Mietwagen das bewährte deutsche Gewerberecht uneingeschränkt erhalten. Etwas anders sieht das dagegen beim öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und Bahnen aus: Die am 03. Dezember 2009 in Kraft tretende EU-Verordnung Nr. 1370/2007 mit dem Titel „Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70“ läutet zweifellos eine Zeitenwende ein, die sich allerdings erst mittel- und langfristig umfassend auswirken dürfte: Brüssel gibt den Mitgliedstaaten mit einem „regulierten Wettbewerb“ größeren, unmittelbaren Einfluss auf alle Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehre mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG, soweit diese der Daseinsvorsorge dienen und damit „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ unterliegen, ferner dafür „ausschließliche Rechte“ und/oder Ausgleichsleistungen anfallen. Im Großen und Ganzen geht es somit um den Bereich, welchen bislang im Wesentlichen § 13a PBefG mit der Überschrift: „Voraussetzung der Genehmigung bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen“ regelte. Brüssel spricht folglich nicht an solche Straßenbahn-, Obus- und Linienverkehre mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG, die nach dem „freien Spiel des Marktes“ betrieben werden – d. h. nach der bisherigen Terminologie „eigenwirtschaftlich“ sind und dem Genehmigungswettbewerb nach § 13 PBefG unterliegen. Wie in den früheren Auflagen konzentriert sich die neue Broschüre auf den nationalen Linienverkehr mit Bussen und Bahnen, den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie die Bustouristik mit den Schwerpunkten „Verkehrsabwicklung“ und „Verkehrswirtschaft“. Verzichtet wurde auf den Schienenpersonennahverkehr – das Handbuchformat hätte andernfalls aufgegeben werden müssen. So bleibt das kleine Werk ein griffiges Arbeits- und Informationsmittel.