Der demokratische Bundesstaat des Grundgesetzes
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Mit dieser Arbeit über den demokratischen Bundesstaat wird eine verfassungsrechtliche Neubestimmung des grundgesetzlichen Bundesstaates versucht. Bundesstaatsverständnis und Dogmatik des Bundesstaatsrechts sind durch die der klassischen Staatstheorie entstammenden und Einheitsvorstellungen transportierenden Begriffe Staatlichkeit und Souveränität geprägt. Dies verhindert eine adäquate Beschreibung der komplexen bundesstaatlichen Ordnung. Demgegenüber konstruiert Hanebeck den Bundesstaat von der Demokratie des Grundgesetzes her, womit zugleich ein Beitrag zum Verständnis des grundgesetzlichen Demokratieprinzips geleistet wird. Basis der Arbeit ist die Schnittstelle von Demokratie und Bundesstaat. Als Subjekt demokratischer Legitimation und damit Träger der Staatsgewalt kommen im Bundesstaat sowohl die jeweiligen Landesvölker als auch das Bundesvolk in Betracht. Eine Antwort auf die Frage nach dem Legitimationssubjekt ist deshalb im Bundesstaat gleichzeitig die Antwort auf die Frage nach dem Verhältnis von Bundesvolk und Landesvölkern und damit auch nach dem Verhältnis von Bund und Ländern. Die bundesstaatliche Ordnung lässt sich so aus der Perspektive demokratischer Legitimationsherleitung betrachten und erfassen. Ergebnis ist ein Bundesstaatsverständnis, welches nicht mehr an staatstheoretischen Begriffen wie Staatlichkeit oder Souveränität orientiert ist. Vielmehr ergibt sich ein differenziertes Bild der bundesstaatlichen Ordnung zwischen Selbständigkeit und Kooperation von Bund und Ländern, in dem die bereichsspezifischen Besonderheiten und Ausgestaltungen erkennbar sind. Als Grundlage des vom Grundgesetz konstituierten demokratischen Bundesstaates erweist sich die Eigenständigkeit von Bundesvolk und Landesvölkern als Zentren demokratischer Legitimation. Die Konsequenzen dieses Modells für das Bundesstaatsrecht werden schließlich anhand zentraler Themen (Ewigkeitsgarantie, Rolle des Bundesrats, Finanzausgleich, Gesetzgebungskompetenzen) illustriert.