Der Strafverteidiger als Geldwäscher
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Angesichts des sehr weit formulierten Strafbestandes der Geldwäsche rücken zunehmend neutrale Verhaltensweisen in den Anwendungsbereich, wie die bloße Annahme von Geldern oder Gegenständen. Gerade für Strafverteidiger stellt sich die Frage, ob und wie weit sie sich strafbar machen, wenn sie »schmutziges Geld« annehmen. Im Unterschied zu anderen Berufsgruppen stellt sich diese Frage für Verteidiger besonders, da sie durch ihre Tätigkeit oftmals Indizien zutage fördern, die auf eine deliktische Herkunft der Honorare hindeuten. Das vorliegende Werk untersucht die aktuelle Rechtslage, wertet die Rechtsprechung aus und präsentiert eine Lösung, die sowohl die verfassungsrechtliche Stellung des Rechtsanwalts würdigt als auch die Bemühungen bei der Geldwäschebekämpfung im Ausland berücksichtigt. Nirgendwo sonst ist diese Fragestellung bislang einer solch umfassenden Analyse unterzogen worden und nirgendwo sonst sind praktisch alle Argumente zusammengetragen und auf ihre Stichhaltigkeit untersucht worden. Die Arbeit richtet sich sowohl an den wissenschaftlich arbeitenden Praktiker als auch an den praktisch arbeitenden Wissenschaftler, Studenten oder Referendar.