Euro-Lexikon 2004
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Spätestens mit der Einführung des Euro-Bargeldes zum Anfang des Jahres 2002 ist die Gemeinschaftswährung endgültig in den Mittelpunkt des Verbraucherdaseins in den Mitgliedstaaten der Währungsunion getreten und Allgemeingut geworden. Dadurch wird aber häufig nicht mehr daran gedacht, dass die Währungsunion nur eine Teilmenge eines größeren Gebildes ist, nämlich der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Mit dem Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Länder am 1. Mai 2004 erweitert sich die Europäische Union auf 25 Länder, die irgendwann in der Zukunft alle der Europäischen Währungsunion angehören wollen oder könnten. Die Entwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird also auf Jahre hinaus ein dynamischer Prozess bleiben, bis deren endgültige Größe erreicht ist und letztlich alle Teilnehmerländer auch den Euro als gemeinsame Währung haben. Gegenstand dieses Lexikons ist nicht allein der Euro als Währung der Währungsunion, sondern die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit ihrem ausgedehnten Fächer an Institutionen, Organen und Verfahren etc. Hierzu zählen auch das Europäische System der Zentralbanken und die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die in nationales, hier also deutsches Recht umzusetzen sind bzw. direkt dort eingreifen. Auch externe Einflüsse wie beispielsweise Basel II oder der Europäische Konvent tangieren die Europäische Union und werden sich in neuen oder abgeänderten Richtlinien und Verordnungen niederschlagen. Diese Richtlinien und Verordnungen sind gleichsam die Mosaiksteine, mit denen das Bild der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion langsam zusammengefügt und verfestigt wird. Die Jahreszahl im Lexikontitel ist dabei als Hinweis auf die Bestandsaufnahme zu sehen, die sich auf den 1. Mai 2004 bezieht, den Tag des Beitritts der genannten zehn Länder zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.