Zentralisierung und Subsidiarität
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Der Europäischen Union wird bereits seit langem fehlende Bürgernähe und Zentralismus vorgeworfen. Durch den Vertrag von Maastricht wurde 1992 erstmals auf Gemeinschaftsebene ein allgemeines Subsidiaritätsprinzip verankert, um zentralisierenden Tendenzen entgegen zu wirken. Da jedoch Subsidiarität von Gemeinschaftsorganen bzw. Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich interpretiert wurde, konnte der Grundsatz nicht seine (volle) Wirkung entfalten. Dennoch hat man am Subsidiaritätsprinzip bis heute festgehalten und es im Vertrag über eine Verfassung für Europa sogar fortentwickelt. Die gegenständliche Analyse versucht, in einzelnen ausgewählten Politikbereichen den jeweiligen Zentralisierungsgrad festzustellen und dann auf Basis politökonomischer Ansätze konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.