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Die flüchtlingsrechtliche Behandlung von Dienstverweigerung und Desertion

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Sind Dienstverweigerer und Deserteure, denen im Heimatland Strafe droht, als Flüchtlinge anzuerkennen? Die traditionelle flüchtlingsrechtliche Praxis in der Schweiz verneint diese Frage, solange nicht diskriminierende oder in einem absoluten Sinne unverhältnismässige, drakonische Strafen ergehen. Die Arbeit sucht dogmatisch stringente Antworten auf die Frage, wie dem Gewissenskonflikt des Militärverweigerers Rechnung zu tragen ist. Ausgehend von einer umfassenden Darstellung der flüchtlingsrechtlichen Doktrin und Praxis der Schweiz untersucht die Autorin in einem zweiten Teil den Themenkomplex der absoluten Verweigerung jeglichen, also auch grundsätzlich legitimen Dienstes aus Gewissensgründen. Im Zentrum steht die Problematik der Verfolgungsmotivation und die Frage der gesetzgeberischen Verhältnismässigkeit, des legislativen Unrechts, wo Alternativen eines zivilen Ersatzdienstes fehlen. Der dritte Teil behandelt den Fall der selektiven Verweigerung illegitimer Militäreinsätze, die zwangsläufig gleichzeitig politische Opposition ist, womit es an einer Verfolgungsmotivation im flüchtlingsrechtlichen Sinne nicht fehlt. Hier konzentrieren sich die Überlegungen auf die Völkerrechtswidrigkeit des verweigerten Dienstes und damit auf das Recht, wenn nicht die Pflicht, sich ihm zu entziehen. Aktuelle Rechtsprechung ist in die vorliegende Arbeit ebenso eingeflossen wie Erfahrungen, die die Autorin in ihrer Tätigkeit bei der Asylrekurskommission gewinnen konnte.

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2004, měkká

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